Nicht entweder oder…

Zehn gute Gründe das Thema „öffentliche Fördermittel“ nicht vor sich herzuschieben sondern parallel zur Beteiligungsfinanzierung anzupacken!

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Fördermittel News

Das eine tun – das andere nicht lassen!

Das gilt auch und meiner Meinung nach gerade in der Frage der Unternehmens- bzw. Startup-Finanzierung: Beteiligungskapital und/oder öffentliche Fördermittel und Finanzierungen!?

Häufig bekomme ich auf die Frage „interessierst Du Dich auch für Fördermittel“ die Antwort „ja, aber wir konzentrieren uns zunächst auf Wagniskapital und werden uns danach erst um Fördermittel kümmern“.

Dabei klingt in der Regel heraus, dass das Einwerben von Beteiligungskapital schneller zum Ziel führen würde. Die, mit der Beantragung von Fördermitteln verbundene, Bürokratie wird oft als Begründung angeführt: “das ist so aufwändig und dauert ja so lange”.

Meine Empfehlung: Das eine tun – das andere nicht lassen!

Zehn gute Gründe das Thema „öffentliche Fördermittel“ nicht vor sich herzuschieben sondern parallel zur Beteiligungsfinanzierung anzupacken:

1.      Ein (potentieller) Investor / Business Angel wird sicherlich positiv zur Kenntnis nehmen, dass das Unternehmen auch andere Finanzierungsquellen „auf dem Radar“ hat.

2.      Die Innovationskraft wird durch einen staatlichen Zuwendungsbescheid nochmals unterstrichen.

3.      Bund und Länder richten ihre Fördermittel an aktuellen Bedürfnisse aus, d.h. es werden Themen gefördert die der Staat als drängend bewertet. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass in diesen Bereichen auf dem Markt kurzfristig auch eine entsprechende Nachfrage entstehen wird oder bereits vorhanden ist. Das bestätigt quasi von staatlicher Seite die eigene Marktanalyse und das Geschäftsmodell.

4.      Zu den Werkzeugen der öffentlichen Fördermittel gehören auch öffentlich geförderte Darlehen, Beteiligung und staatliches Wagniskapital.  Die beiden letztgenannten können das Beteiligungsportfolio aus Sicht des Startups diversifizieren. Dadurch verringert sich die Abhängigkeit von einzelnen VCs.

5.      Einige Förderprogramme haben nur wenige Bewebungsstichtage. Die Rahmenrichtlinie KMU innovativ sieht zB in den einzelnen Förderrichtlinien jeweils der 15.04. und 15.10. als Stichtag vor. Wenn man mit der Recherche zu spät beginnt, kann es auch für den nächstmöglichen Termin zu spät sein.

6.      Fördermittelbudgets sind natürlich endlich. Einige Programme verfahren nach dem sog. Windhundprinzip. Das bedeutet die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Da gilt dann der alte Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

7.      Ein guter Fördermittelantrag braucht Zeit! Je eher man damit beginnen kann umso besser und entspannter kann das zu fördernde Vorhaben geplant und beschrieben werden.

8.      Fördermittel „hebeln“ die vorhandenen Eigenmittel.

9.      Die Liquidität des Unternehmens wird entlastet. Eingeworbenes Beteiligungskapital kann zB für den Markteintritt und Fördermittel können im Bereich F&E eingesetzt werden.

10.  Last but not least: Bei Fördermitteln muss  ohne Ausnahme zuerst der Antrag gestellt werden, in einigen Programmen muss sogar der Zuwendungsbescheid abgewartet werden, bevor man mit dem zu fördernden Vorhaben (zB einem bestimmten Arbeitspaket) beginnen darf. Es gilt der Satz: erst Antrag dann Vertrag. Die mittelfristige Projektplanung (wann kann/muss mit einzelnen Arbeitspaketen begonnen werden und wann brauche ich wofür wieviel Geld) muss mit der Fördermittelstrategie in Einklang gebracht werden. Wenn der Fördermittelantrag zu spät auf der to-do Liste steht, kann meistens das konkrete Arbeitspaket nicht mehr oder nur noch großen Mühen verschoben werden.

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