Bis zu 3,5 Mio. € Forschungszulage rückwirkend für KMU
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Unser bestes Argument: zufriedene Kunden
Transparent, einfach und effizient.
Unser Prozess zur Sicherung Ihrer Forschungszulage
Step 1
Kostenlose Erstberatung: Erstgespräch zur Ermittlung des Sachverhalts
Step 2
Forschungsanalyse: Untersuchung der bestehenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Step 3
Begleitung & Unterstützung: Kontinuierliche Unterstützung während des gesamten Prozesses und darüber hinaus
Step 4
Einreichung bei Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Was ist die Forschungszulage?
„Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Forschungszulage (FZul) eingeführt.“ (Quelle: Förderrichtlinie des BMF vom 07.02.2023).
Mit dem FZulG sollen FuE Investitionen der Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gestärkt werden. Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten.
Die Förderung erfolgt durch Reduktion der Körperschaftssteuer (KSt) / Einkommensteuer (ESt) oder durch Erstattung einer fiktiven Vorauszahlung.
Anspruchsberechtigt (§ 1 FZulG) sind Steuerpflichtige die Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit beziehen und nicht von der Besteuerung befreit sind. Alle FuE-Vorhaben sind grundsätzlich förderfähig. Das FZulG ist Themenoffen – d.h. es sieht keinen Forschungsschwerpunkt vor!
Begünstige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (§ 2 FZulG) sind (vgl. auch FAQs):
Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und experimentelle Forschung.


Pro Jahr bis zu 3,5 Mio. EURO
Förderfähige Aufwendungen / Bemessungsgrundlage: Maximal 10.000.000 EURO je Wirtschaftsjahr
bis zu 35 % Förderung auf Personalkosten
eigenbetriebliche Löhne & Gehälter der FuE-Beschäftigten
Rückwirkende Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt rückwirkend bis zum
Inkrafttreten des FZulG am 01.01.2020
bis zu 35 % Förderung auf Auftragsentwicklungen
70 Prozent der Auftragsforschungsleistungen können
mit 25 % gefördert werden
Wer?
Egal ob KMU, Startup oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
Wie?
Das Antragsverfahren ist vollständig digital. Zwei Schritte zur Begünstigung: 1. Beantragung der Bescheinigung bei der BSFZ; 2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Wann?
1. Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens zu jeder Zeit möglich: vor, während, oder nach Abschluss des Vorhabens aber immer vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Spätestens
2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem förderfähiger Aufwand entstanden ist (unabhängig vom Stand des FuE-Vorhabens)
Fördersummenrechner
Wie hoch waren Ihre Personalkosten für FuE in einem Jahr?
Förderfähig sind die dem inländischen Lohnsteuer-Abzug unterliegenden Arbeitslöhne, die auf förderfähige Vorhaben entfallen, incl. Zukunftssicherungsleistungen, z.B. AG-Anteile zur Sozialversicherung). ArbN muss mit FuE-Tätigkeiten betraut sein, sodass seine Tätigkeit unmittelbar dem begünstigten Vorhaben dient.
Wie hoch waren die Ausgaben für FuE-Auftragsentwicklung in einem Jahr?
Förderfähig sind nur Vorhaben, wenn der Auftragnehmer den Ort seiner Geschäftsleitung in Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, hat.
Wolfgang Dykiert: 30 Jahre Erfahrung im Bereich Förderung
Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Kompetenz in der Beratung von Unternehmen verschiedenster Branchen. Mit mehr als 30 Jahren in der Beratung wissen wir, wie man sich im Förderdschungel zurechtfindet und optimale Ergebnisse erzielt.
Wir legen großen Wert auf individuelle Beratung. Jedes Unternehmen ist einzigartig und verdient eine maßgeschneiderte Lösung. Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern ein Partner, für den wir uns engagieren und dem wir zur Seite stehen.
Unser Ziel ist es, dass Sie die maximal mögliche Forschungszulage erhalten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, nach weiteren geeigneten Fördermitteln für Ihr Unternehmen zu recherchieren und Sie auch bei der Beantragung dieser Zuschüsse zu begleiten.
Häufig gestelle Fragen
Kann ich als Einzelunternehmer auch die Forschungszulage beantragen?
Ja! Allerdings können Eigenleistungen eines Einzelunternehmers nur mit EUR 60/h, max. 40 h/Woche gefördert werden.
Kann ich mehrere FuE-Vorhaben fördern lassen?
Ja! Pro Vorhaben kann / muss ein eigenständiger Antrag bei der BSFZ eingereicht werden.
Gibt es Obergrenzen?
Ja ! Die gesamten staatlichen Beihilfen für ein Vorhaben dürfen pro Unternehmen und Vorhaben EUR 15.000.000 nicht übersteigen.
Wie lange dauert die Prüfung meines Antrages?
In der Regel dauert die Bearbeitung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bis zu 3 Monate.
Was versteht man unter Grundlagenforschung?¹
Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen. Also „Forschen ins Blaue“.
Was versteht man unter industrieller Forschung?²
Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.
Was versteht man unter experimenteller Forschung?³
Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Kostet der Antrag etwas?
Nein! Die Beantragung und Ausstellung der Bescheinigung durch die BSFZ ist kostenfrei.
Wer kann die FZul nicht beantragen?
Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. AGVO können keinen Antrag einreichen.
Muss die De-minimis-Beihilfe berücksichtigt werden?
Nur bei der Förderung eines Einzelunternehmers/einer Einzelunternehmerin muss die De-minimis-Beihilfegrenze i.H.v. EUR 200.000 innerhalb der letzten drei Wirtschaftsjahre beachtet werden.
Ein Wirtschaftsjahr endet mit Verlust; kann die Forschungszulage beantragt werden?
Ja! Bei einem Verlust wird die FZul wie eine fiktive Vorauszahlung betrachtet und erstattet.
[1] 2 3 Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
News

Änderungen des Forschungszulagengesetz (FZUL) im Rahmen des Wachstumschancengesetzes

Förderrichtlinie INVEST – Wagniskapital

2ter Förderaufruf Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) – Antragsfrist: 30. April 2024

Nicht entweder oder…

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